Rassistische Einlasskontrollen

Das Netzwerk gegen Islamophobie und Rassismus gehört zu den Erstunterzeichnern eines gemeinsamen Aufrufes von ADB (Antidiskriminierungsbüro Sachsen) und RAS (Referat Ausländischer Studierender der Universität Leipzig) für einen diskriminierungsfreien Einlass in Clubs und Diskotheken. Hintergrund ist eine alarmierende Studie der beiden Gruppen.

Hier der Aufruf: Eintritt für alle – Fünf Schritte für einen diskriminierungsfreien Einlass in Leipziger Clubs und Diskotheken 

Im Oktober 2011 testete das Antidiskriminierungsbüro Sachsen (ADB) zusammen mit dem Referat Ausländischer Studierender der Universität Leipzig (RAS) Leipziger Diskotheken und Clubs. Die Frage lautete: Haben „nicht-deutsch“ aussehende Gäste die gleichen Chancen in die Disko zu kommen wie weiße Deutsche? 

Das Ergebnis war erschütternd. Mehr als 50 Prozent der getesteten Diskotheken (sechs von elf) verweigerten den nicht-deutschen Testern den Zutritt während die mehrheitsdeutschen Vergleichspersonen problemlos eingelassen wurden. Das ist eine deutliche Form rassistischer Diskriminierung.

Diese Ergebnis bestätigt sowohl die Erfahrungen vieler Migrant_innen, P.O.C. und Schwarzer Deutscher als auch die Resultate vergleichbarer Testings des ADB aus den Jahren 2006 und 2008. Zusammen machen sie deutlich: Diskriminierende Einlasskontrollen sind ein strukturelles und zeitstabiles Problem in Leipzig.

Rassistische Einlasskontrollen verletzen die Würde der Betroffenen. Sie widersprechen grundlegenden demokratischen Werten und verstoßen gegen geltendes Recht. Clubbetreiber_innen fehlt zum Teil das Problembewusstsein. Sie glauben, dass Sicherheit und eine angenehme Atmosphäre nur durch Ausschlüsse garantiert werden können oder meinen, dass sie bereits alles tun, um Diskriminierungen zu verhindern.

Mit diesem Aufruf fordern wir die Leipziger Clubs und Diskotheken auf, einen diskriminierungsfreien Einlass sicherzustellen. Rassistische Ausgrenzungen sind kein Kavaliersdelikt. Ebenso wenig sind Diskriminierungsbeschwerden pauschale Verurteilungen eines Clubs. Im Gegenteil, sie benennen einen konkreten Missstand, der beseitigt werden muss. Für diese Veränderung schlägt der Aufruf fünf konkrete und praxisnahe Schritte vor. 

Die Unterzeichner_innen unterstützen dieses Aufruf und fordern Clubs, Diskotheken aber auch ihre Kooperationspartner_innen und Sponsor_innen auf, ihre Verantwortung wahrzunehmen und die fünf Schritte umzusetzen. Ausführliche Informationen zum Thema sowie die Liste der Unterzeichner_innen finden Sie hier: Antidiskriminierungsbüro Sachsen, 02. Februar 2012. 

Die fünf Schritte:

Im Eingangsbereich wird gut sichtbar ein mehrsprachiges Informationsplakat angebracht, das: 

1 . Transparenz für Gäste 

  • Besucher_innen über ihre Recht informiert 
  • die Kriterien der Entscheidung der Security benennt
  • und die Kontaktdaten einer unabhängigen Beschwerdestelle enthält, für den Fall, dass ein Gast Unterstützung sucht. 

2. Geregeltes Verfahren bei Beschwerden

Trotz aller Vorkehrungen lassen sich Konflikte und situative Fehleinschätzungen nicht vollständig vermeiden. Deshalb ist es für Clubs wichtig zu regeln, wie sie mit Diskriminierungsbeschwerden umgehen. Ein konstruktives Verfahren erkennt an, dass es unterschiedliche Wahrnehmungen gibt und setzt auf eine partnerschaftliche Lösung. Es benennt Ansprechpersonen (Chef_in vom Dienst), die in der Situation schlichtend hinzugezogen werden und vereinbart Kooperationen mit unabhängigen Beschwerdestellen, die als externe Vermittler_innen agieren, wenn eine für alle Seiten zufrieden stellende Lösung mehr Zeit braucht.

3. Schulung der Mitarbeiter_innen

Ein sensibler Umgang mit Rassismus und Diskriminierung muss erarbeitet und geübt werden. An der Tür müssen weitreichende Entscheidungen auf der Grundlage von wenig Informationen in kurzer Zeit getroffen werden. Nicht immer sind die Kontakte konfliktfrei. Um diese verantwortungsvolle Aufgabe erfüllen zu können, müssen Mitarbeiter_innen der Security eigene Vorstellungen und Erfahrungen kontinuierlich reflektieren und gezielt Handlungskompetenzen aufbauen. 

4. Zusammenarbeit mit unabhängiger Beratungsstelle  

Die Zusammenarbeit mit einer qualifizierten und unabhängigen Beratungsstelle dient der Entlastung des Clubs und Qualitätssicherung des Einlasses. Die Zusammenarbeit umfasst die Umsetzung der hier beschriebenen Schritte und die Kooperation in konkreten Diskriminierungsfällen. Sie soll vertrauensvoll und konstruktiv sein und benötigt eine verbindliche Grundlage.

5. Verbindliche Regelungen in der Hausordnung

Die Hausordnung ist die verbindliche Handlungsgrundlage eines Clubs. Sie soll die folgenden Punkte enthalten: 

  • ein klares Bekenntnis zu Diskriminierungsfreiheit 
  • eine detaillierte Beschreibung des Aufgabenbereichs der Security und der Kriterien für die Entscheidung an der Tür 
  • Regelung für ein transparentes Verfahren für Diskriminierungsbeschwerden an der Tür 
  • den Verweis auf eine unabhängige Beschwerdestelle.

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